Packung Hero Gummy Candy Joker, köstliche Fruchtgummis mit unwiderstehlicher Wassermelonen- und Traubenfüllung. Jedes Bonbon ist in ein einzigartiges Papier eingewickelt, das den berühmten Joker darstellt, was das Erlebnis, sie zu genießen, noch faszinierender und unterhaltsamer macht. Eine Explosion fruchtiger Aromen, die deinen Gaumen erobern wird!
Hero Gummy Candy Joker, Fruchtgummis mit Wassermelonen- und Traubenfüllung, 80g bei AmericanUncle
Wenn du ein Liebhaber von Fruchtgummis bist, sind die Hero Gummy Candy Joker ein Muss zum Probieren. Diese Bonbons überraschen mit einem doppelten Geschmack: dem saftigen Geschmack von Wassermelone zusammen mit dem reichen Aroma von Trauben. Darüber hinaus ist jedes Papier ein Kunstwerk, das die Figur des Jokers feiert, perfekt für Fans des Charakters. Habe Spaß dabei, jeden Geschmack zu entdecken, während du dich von dem Bild des Jokers unterhalten lässt. Wähle, wie du sie genießen möchtest, und tauche in einen Moment exzentrischer Süße ein. Füge sie dem Warenkorb hinzu und verwandle jede Pause in einen besonderen Moment!
Bezeichnung: Hero Gummy Candy Joker.
Fruchtgummibonbons mit Wassermelonen- und Traubengeschmack.
Nettogewicht: 80 g.
Zutaten: Zucker, Glukosesirup, Wasser, Gelatine, Pektin, Maltodextrin, Säureregulatoren (Zitronensäure, Apfelsäure), Maisstärke, Überzugsmittel (Carnaubawachs), Aromen, Farbstoffe (E141, E163).
Allergeninformationen: für Allergene, einschließlich glutenhaltiger Getreide, siehe obenstehende Zutaten in GROSSBUCHSTABEN.
Nährwertdeklaration. Durchschnittswerte pro 100 g: Energie 1579 kJ / 377 kcal, Fett 1,1 g davon gesättigte Fettsäuren 1,1 g, Kohlenhydrate 87,9 g davon Zucker 28 g, Eiweiß 2,6 g, Salz 0,35 g.
Lagerbedingungen: kühl und trocken lagern, vor Feuchtigkeit und Wärmequellen schützen.
Hergestellt in China.
Vertrieben von Uncle Food Srl, Via Alcide De Gasperi 33, 80133 Napoli (NA), Italien.
Mindestens haltbar bis: siehe auf der Verpackung.
Charge: siehe auf der Verpackung.
Verpackung und Umhüllung: PP5 - Plastik. Mülltrennung. Überprüfen Sie die Bestimmungen Ihrer Gemeinde.